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   LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13   

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LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13 (https://dejure.org/2015,64142)
LG München I, Entscheidung vom 18.06.2015 - 7 O 28930/13 (https://dejure.org/2015,64142)
LG München I, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 7 O 28930/13 (https://dejure.org/2015,64142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Anbietens eines Patents mit der Bezeichnung "Fernwärmekömpaktstation mit einem multifunktionalen Sandwichrahmen zum indirekten Anschluss eines Gebäudesystems an ein Fernwärmenetz" in Deutschland

  • rewis.io

    Verletzung von Vorrichtungsansprüchen

  • ra.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz; vgl. zum Gebrauchsmusterrecht BGH GRUR 2003, 867 ff - Momentalpol l).

    Diese Beschränkung ist auch der Auslegung des Klagepatent zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

  • LG München I, 19.05.2011 - 7 O 8923/10

    Patentverletzungsverfahren: Zurückweisung eines verspäteten Antrags auf

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Gleiches gilt, wenn sich der Beklagte erst kurz vor dem Verhandlungstermin auf Einspruch oder Nichtigkeitsklage eines Dritten beruft (LG Düsseldorf InstGE 3, 54, 59 - Sportschuhsohle) oder die Aussetzung erst nach der mündlichen Verhandlung 'm einem nicht zugelassenen Schriftsatz gelten gemacht wird (LG München, Urteil vom 19.05.2011, Az. 7 O 8923/10, Rz. 111 [zitiert nach Juris] - Reifendruckmesssystem).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Es ist also anhand objektiver Gesichtspunkte das technische Problem zu bestimmen, das durch die Erfindung tatsächlich bewältigt wird (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Soweit sich aus der Beschreibung (maßgeblich wäre die angepasste Beschreibung nach der Einspruchsentscheidung, diese Hegt jedoch noch nicht vor) eine weitere Einschränkung ergibt, gilt der Vorrang des Patentanspruchs gegenüber der Beschreibung (vgl. BGH GRUR 2011, 701, 703, Rz. 23 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Patentschrift legt den Inhalt der darin verwendeten Begriffe fest und stellt damit gleichsam ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 1999, 909, 912-Spannschraube).
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 226/00

    "Momentanpol"; Wirksamkeit einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz; vgl. zum Gebrauchsmusterrecht BGH GRUR 2003, 867 ff - Momentalpol l).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Deshalb liegt eine Patenverletzung auch vor, wenn eine Vorrichtung regelmäßig so bedient wird, dass die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen nicht erzielt werden (vgl. BGH GRUR 2006, 399, Rz. 21 - Rangierkatze).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Klageanträge sind hinreichend bestimmt.-Dies gilt auch für den Unterlassungsantrag, weil er den Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Formulierung von Klageanträgen in Patentverletzungsstreitigkeiten (BGH GRUR 2005, 569 Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 Rohrreinigungsdüse II) entspricht.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Klageanträge sind hinreichend bestimmt.-Dies gilt auch für den Unterlassungsantrag, weil er den Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Formulierung von Klageanträgen in Patentverletzungsstreitigkeiten (BGH GRUR 2005, 569 Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 Rohrreinigungsdüse II) entspricht.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG München I, 18.06.2015 - 7 O 28930/13
    Die Anhängigkeit eines Einspruchsverfahrens stellt als solches noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11

    Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess,

  • LG München II, 08.05.2014 - 10 O 4590/13

    Feuerversicherung - grob Fahrlässige Herbeiführung eines Brandes - Saunaofen

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